Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 89        Leistungsprämien

1 Für ausserordentliche Leistungen können einmalige Prämien ausgerichtet werden.

2 Die Leistungsprämie beträgt pro Jahr und Person höchstens einen Dreizehntel des Mittelwerts der Grundgehälter aller Gehaltsklassen.

3 Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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