Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 91        Treueprämien

1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf Treueprämien. Davon ausgenommen sind die Mitglieder des Regierungsrates.

1a Die Prämie besteht aus bezahltem Urlaub bis zu einem Kalendermonat oder aus einem entsprechenden Entgelt in bar.

2 Der Regierungsrat regelt den Umfang der Treueprämie nach Massgabe der Dauer des Arbeitsverhältnisses durch Verordnung.

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