PG Art. 106 Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können wegen ungesetzlicher oder unangemessener Behandlung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen an die Aufsichtsbehörde gelangen.
2 Bevor die Betroffenen eine Anzeige einreichen, ersuchen sie in der Regel um eine persönliche Aussprache mit ihren Vorgesetzten. Die Anzeige ist schriftlich einzureichen und zu begründen.
3 Die Erledigung der Anzeige ist zu begründen. Das Verfahren ist kostenlos. Es werden keine Parteikosten gesprochen.
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