Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 108        Rechtspflege

1 Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gilt das VRPG.

2 Beschwerden gegen die Kündigung von Arbeitsverhältnissen und gegen die vorläufige Einstellung haben keine aufschiebende Wirkung, ausser die instruierende Behörde ordne sie an.

3 Soweit das Obergericht und die Generalstaatsanwaltschaft ihre Befugnis nach Artikel 19 übertragen haben, entscheiden sie über Beschwerden gegen Verfügungen der von ihnen ermächtigten Behörden.

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