Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PG Art. 109        Verordnung des Regierungsrates

1 Der Regierungsrat erlässt die Ausführungsbestimmungen.

2 Er kann Regelungsbefugnisse, die ihm durch dieses Gesetz übertragen sind, ganz oder teilweise an die zuständige Direktion oder die Staatskanzlei, an eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt, an das Obergericht oder an das Verwaltungsgericht übertragen, soweit die Kantonsverfassung und dieses Gesetz die Übertragung nicht ausschliessen.

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