Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. 111        Bestehende Arbeitsverhältnisse

1 Laufende Amtsperioden werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht unterbrochen.

2 Unbefristete Arbeitsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehen, werden nach neuem Recht weitergeführt.

3 Befristete Arbeitsverhältnisse werden bis zum Ende der vereinbarten Anstellungsdauer nach bisherigem Recht weitergeführt.

Kommentare

This page has no comments.