PG Art. 116 Ablösung der Betreuungszulage
1 Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat bis zum 30. Juni 2008 eine Vorlage zur Änderung dieses Gesetzes vor, mit der die Betreuungszulage nach Artikel 86 abgelöst und die Kinderzulage angemessen erhöht wird. Er berücksichtigt dabei die Entwicklung auf nationaler Ebene.
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