Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PG Art. T1-1        

1 Vor dem 31. Dezember 2008 mit Verfügung begründete Arbeitsverhältnisse werden ohne weiteres nach neuem Recht weitergeführt. Sie werden jedoch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ersetzt, wenn sie eine Änderung erfahren.

2 Mitarbeitende, die mit der Neuregelung dieses Gesetzes für Familien- und Betreuungszulage ab 1. Januar 2009 gegenüber der bisherigen Regelung für Kinder- und Betreuungszulage schlechtergestellt werden, haben für ihre vor dem 1. Januar 2009 geborenen Kinder Anspruch auf die Leistungen gemäss der bisherigen Regelung.

3 Sie können die gesamthafte Differenz bei der zuständigen Stelle der Finanzdirektion nachfordern, sobald die Leistungspflicht des Kantons erlischt.

4 Die Übergangsbestimmung betreffend Ziffern 2 und 3 gilt für zehn Jahre.

5 Bereinigung von Gesetzen und Dekreten: Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen von Gesetzen und Dekreten, die bloss die Terminologie dieser Gesetzesänderung betreffen, durch Verordnung vorzunehmen.

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