Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 8        Arbeitsort

1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten die Arbeit grundsätzlich am Arbeitsort.

2 Im Übrigen legen die Direktionen, die Staatskanzlei oder die von ihnen ermächtigten Organisationseinheiten den Ort, an dem die Arbeit tatsächlich geleistet wird, nach Bedarf fest.

3 Das Personalamt erlässt Richtlinien für Homeoffice und mobiles Arbeiten. Im Rahmen dieser Richtlinien vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Vorgesetzten die Einzelheiten der ortsunabhängigen Arbeitsleistung.

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