PV Art. 12 Stellenbewirtschaftung
1 Die Direktionen, die Staatskanzlei, die Justizverwaltungsleitung oder die ermächtigten Organisationseinheiten bewirtschaften ihren Stellenplan auf dem Personalinformationssystem.
2 … *
3 Das Personalamt erstellt regelmässig Auswertungen über Veränderungen im Stellenbestand. Folgende Veränderungen müssen dem Personalamt zu Handen des Regierungsrates gesondert zur Kenntnis gebracht werden:
a neue Vorhaben, für die mehr als drei Vollzeitstellen unbefristet oder befristet eingesetzt werden sollen,
b befristet geschaffene Stellen über dem maximalen Stellenbestand.
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2976
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