Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 13        Grundsatz

1 Das Arbeitsverhältnis der Angestellten wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag unbefristet begründet. Artikel 18 Absatz 1 bleibt vorbehalten.

2 … *

3 Die Probezeit dauert längstens sechs Monate. Erfolgt während der Probezeit keine Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis definitiv.

4 Verkürzt sich die Probezeit infolge Abwesenheit vom Arbeitsplatz, kann die Anstellungsbehörde die Probezeit entsprechend verlängern, höchstens jedoch um zwei Monate.

5 … *


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2754

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