Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 15        Arbeitsvertrag

1 Der Arbeitsvertrag wird in schriftlicher oder in digitaler Form abgeschlossen.

2 Er regelt mindestens die folgenden Punkte:

a Anstellungsbehörde,

b Art des Arbeitsverhältnisses,

c Funktionsbezeichnung,

d Hinweis auf die personalrechtlichen Grundlagen,

e gehaltsmässige Einreihung,

f Beginn des Arbeitsverhältnisses,

g Beschäftigungsgrad,

h Arbeitsort,

i … *

k allfällige Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit (z. B. Dienstwohnung).

3 Die Direktionen oder die Staatskanzlei können die Unterschriftsberechtigung für die Begründung oder Änderung der Arbeitsverhältnisse durch Verordnung an eine zentrale Organisationseinheit übertragen. Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie Zuständigkeiten nach Artikel 209 bleiben von der Delegation unberührt.


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2754

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