Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 25        Grundsatz

1 Die Versetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt durch Zuweisung von anderer Arbeit mit grundlegender Änderung der Stellenbeschreibung, des Arbeitsorts oder der organisatorischen Einordnung.

2 Sie kann vorübergehend oder dauernd verfügt werden. Flankierende Massnahmen nach Artikel 27 bleiben vorbehalten.

3 Das Gehalt wird von der Versetzung nicht berührt.

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