Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 26        Zuständigkeit und Verfahren

1 Die Versetzung wird durch die Anstellungsbehörde unter Gewährung des rechtlichen Gehörs verfügt. Ändert mit der Versetzung auch die Anstellungsbehörde, verfügen die bisherige und die neue Anstellungsbehörde gemeinsam.

2 Die Verfügung ist mindestens einen Monat vor der Umsetzung der Massnahme zu eröffnen.

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