Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 29        Dauer

1 Die Anstellungsbehörde kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freistellen, sobald

a die Kündigung der betroffenen Person eröffnet worden ist,

b eine Austrittsvereinbarung abgeschlossen ist oder

c die betroffene Person selbst gekündigt hat.

2 Allfällige Ferienguthaben und andere Zeitguthaben gelten als abgegolten, soweit sie zusammengezählt die Dauer der Freistellung nicht übersteigen.

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