Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 33        Grundgehalt, Gehaltsstufen, Einstiegsstufen

1 Die Grundgehälter der 30 Gehaltsklassen sind im Anhang zum Personalgesetz festgelegt.

2 Für jede Gehaltsklasse bestehen ein Grundgehalt von 100 Prozent und 80 Gehaltsstufen. Innerhalb der Gehaltsklasse ist die Gehaltsentwicklung bezogen auf das Grundgehalt wie folgt abgestuft:  

a 20 Gehaltsstufen von je 1,0 Prozent,

b 40 Gehaltsstufen von je 0,75 Prozent,

c 20 Gehaltsstufen von je 0,5 Prozent.

3 Dem Grundgehalt sind sechs Einstiegsstufen von je 1,5 Prozent des Grundgehalts vorangestellt.

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