Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 45        Bemessungskriterien

1 Bei der Gewährung von Gehaltsstufen kann die Einstufung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters im Vergleich zu den Einstufungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit ähnlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.

2 Die Bemessung von Gehaltsstufen darf nicht von der Gehaltsklasse, dem Beschäftigungsgrad, der Hierarchiestufe, dem Arbeitsort oder dem Geschlecht abhängig gemacht werden.

3 Das Personalamt wertet zuhanden des Regierungsrates und der Justizverwaltungsleitung periodisch die Umsetzung des individuellen Gehaltsaufstiegs anonymisiert aus. Der Regierungsrat und die Justizverwaltungsleitung treffen gegebenenfalls die erforderlichen Massnahmen zur Erreichung der Ziele nach Absatz 2.

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