PV Art. 49 Reinigungspersonal
1 Von der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung nach Artikel 163 ausgenommen ist das Reinigungspersonal.
a … *
b … *
c … *
d … *
2 Für diese Personalkategorie können bis zu drei Gehaltsstufen pro Jahr bis zur Gehaltsstufe 45 angerechnet werden. Artikel 47 Absätze 2 und 3 gilt sinngemäss.
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2754
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