Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 49        Reinigungspersonal

1 Von der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung nach Artikel 163 ausgenommen ist das Reinigungspersonal. 

a … *

b … *

c … *

d … *

2 Für diese Personalkategorie können bis zu drei Gehaltsstufen pro Jahr bis zur Gehaltsstufe 45 angerechnet werden. Artikel 47 Absätze 2 und 3 gilt sinngemäss.


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2754

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