PV Art. 62 Rekrutenschule
1 Während der Dienstleistung als Rekrutin oder Rekrut werden 50 Prozent des ordentlichen Gehalts ausgerichtet.
2 Ist die Rekrutin oder der Rekrut während der Dienstleistung unterhaltsverpflichtet, werden 75 Prozent des ordentlichen Gehalts ausgerichtet.
3 Lernende erhalten während der Rekrutenschule den vollen Lohn.
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