Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 71        Krankheit oder Unfall im Dienst

1 Bei Krankheit oder Unfall im Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst wird das Gehalt wie folgt ausgerichtet:

a solange die Dienstpflichtigen den Sold erhalten, wird das Gehalt nach Artikel 52 ausgerichtet,

b wird kein Sold mehr ausgerichtet, wird das Gehalt um die Leistung der Militärversicherung an die Dienstpflichtigen gekürzt.

2 Diese Fälle sind umgehend dem Personalamt zu melden.

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