Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 79a        Bemessung

1 Die Betreuungszulage beträgt jährlich

a bei einem zulagenberechtigten Kind:CHF 3000

b bei zwei zulagenberechtigten Kindern:CHF 2160

c bei drei zulagenberechtigten Kindern:CHF 1320

d bei vier zulagenberechtigten Kindern:CHF 480

2 Eltern von mehr als vier zulagenberechtigten Kindern erhalten keine Betreuungszulage.

3 Für Teilzeitbeschäftigte wird die Betreuungszulage im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet (Art. 86 Abs. 4 PG).

4 Betreuungszulagen werden in zwölf Monatsraten ausbezahlt. Sie werden der Teuerung angepasst (Art. 86 Abs. 5 PG).

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