Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 83        Zuständigkeit; Voraussetzung

1 Die Direktionen und die Staatskanzlei können beim Regierungsrat einen begründeten Antrag zur Überprüfung der Gehälter bestimmter Berufsgruppen oder einzelner Funktionen mit Bezug auf den Arbeitsmarkt stellen.

2 Ist eine Gehaltsanpassung aufgrund der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt notwendig, kann der Regierungsrat auf Antrag der Finanzdirektion für die betroffenen Berufsgruppen oder Funktionen eine Arbeitsmarktzulage festlegen.

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