PV Art. 87 Teamprämie
1 Soweit die Leistung nicht einer Einzelperson zugeordnet werden kann, kann die kollektive Leistung eines Teams prämiert werden.
2 Als Team gilt jede beliebige Organisationsform mit mindestens zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Erfüllung eines klar abgegrenzten Auftrags eingesetzt wird.
3 Für die Teamprämie gilt der Höchstbetrag nach Artikel 85 Absatz 2. Sie wird zu gleichen Teilen auf die Teammitglieder aufgeteilt.
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