Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 88        Administrative Abwicklung

1 Der Regierungsrat legt den Anteil des budgetierten Personalaufwands fest, der für die Ausrichtung von Leistungsprämien zur Verfügung steht. Die Festlegung des Regierungsrates gilt auch für die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft.

2 Die verfügbaren Mittel werden auf die einzelnen Organisationseinheiten nach Massgabe der jeweiligen Personalbudgets verteilt. Der Regierungsrat kann in besonderen Fällen durch Beschluss die Höhe und Verteilung der Mittel abweichend regeln.

3 Die Auszahlung erfolgt durch das Personalamt gestützt auf die Meldung der Direktionen und der Staatskanzlei.

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