PV Art. 89 Grundsatz
1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eingeladen, organisatorische, technische und wirtschaftliche Verbesserungen der Verwaltung oder des Betriebs vorzuschlagen.
2 Überdies können Vorgesetzte ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Innovationsprämie vorschlagen.
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