Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 114a        

1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen für die Erfüllung ihrer Aufgaben nur die Informatik- und Telekommunikationsmittel, die ihnen vom Kanton zur Verfügung gestellt werden oder von den zuständigen Fachbehörden gemäss der Verordnung vom 24. Januar 2018 über die Informations- und Telekommunikationstechnik der Kantonsverwaltung (ICTV)[16] für die dienstliche Nutzung zugelassen sind.

2 Benutzen sie aufgrund zwingender dienstlicher Bedürfnisse ihre private Infrastruktur, namentlich eigene Büroräumlichkeiten oder Informatik- und Telekommunikationsmittel, kann ihnen dafür eine Entschädigung ausgerichtet werden.

3 Für die Benutzung von kantonaler Infrastruktur für private Zwecke ist eine kostendeckende Benutzungsgebühr zu leisten (Art. 53 Abs. 3 PG).

[16] BSG 152.042

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