Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

PV Art. 119        Vergütung

1 Die Zeitgutschrift für Nachtarbeit wird für angeordnete, tatsächlich geleistete Arbeitseinsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr im Umfang von 20 Prozent gewährt. Sie gilt für folgende Personalkategorien in den Gehaltsklassen 1 bis 23:

a Pflegepersonal im Amt für Justizvollzug,

b Betreuungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sicherheitsdienst im Amt für Justizvollzug,

c Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im betrieblichen Strassenunterhalt im Tiefbauamt,

d Hauswartinnen und Hauswarte,

e Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wildhut,

f Betreuungspersonal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen besonderen Volksschulen und Einrichtungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf,

g Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei ohne Polizeistatus, aber mit operativen polizeilichen Aufgaben.

2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei mit Polizeistatus in den Gehaltsklassen 1 bis 23 erhalten eine Zeitgutschrift von 16 Prozent für Einsätze zwischen 20.00 und 06.00 Uhr.

3 Die Barabgeltung von Zeitgutschriften ist unzulässig.

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