Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 141        Voraussetzungen

1 Die Anstellungsbehörde entscheidet, ob eine Funktion oder ein Arbeitspensum im Jobsharing besetzt wird.

2 Die Beurteilung erfolgt nach den folgenden Gesichtspunkten:

a Anforderungen der Stelle,

b Möglichkeiten zur gemeinsamen Wahrnehmung der Verantwortung und der Kompetenzen,

c Eignung der sich bewerbenden Personen.

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