Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 160c        Bezugsformen der LZK-Guthaben

1 LZK-Guthaben können im Einvernehmen mit der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher nach frühzeitiger Absprache jederzeit in einer der folgenden Formen bezogen werden:

a bezahlter Urlaub,

b befristete Reduktion des Beschäftigungsgrads bei gleich bleibendem Gehalt oder

c Vorruhestandsurlaub.

2 … *

3 Sie werden bei Übertritt in eine andere Organisationseinheit, Austritt aus dem Kantonsdienst, Vollinvalidisierung oder Tod in Geld kompensiert. Auf Wunsch der betroffenen Person kann das Zeitguthaben mit der entsprechenden Rückstellung auch zur neuen Organisationseinheit transferiert werden. Artikel 160g bleibt vorbehalten.

4 Ein LZK-Saldo wird finanziell auf der Basis des aktuellen monatlichen Bruttogehalts einschliesslich des Anteils des 13. Monatsgehalts, jedoch ohne allfällige weitere Zulagen abgegolten.


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2450

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