PV Art. 169 Kurse des Personalamts
1 Das Personalamt bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interne Weiterbildungskurse an.
2 Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Sie erfolgen im Einvernehmen mit der vorgesetzten Stelle.
3 Bei Abmeldung bzw. Nichtteilnahme einer angemeldeten Mitarbeiterin oder eines angemeldeten Mitarbeiters stellt das Personalamt der betroffenen Organisationseinheit die folgenden Annullierungskosten in Rechnung,
a Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn: keine Kosten,
b Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kurskosten;
c Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn oder Nichtteilnahme am Kurs: 100 Prozent der Kurskosten.
4 Die Organisationseinheiten sind befugt, Annullierungskosten gemäss Absatz 3 den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Rechnung zu stellen.
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