Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 169        Kurse des Personalamts

1 Das Personalamt bietet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interne Weiterbildungskurse an.

2 Anmeldungen zu Weiterbildungsveranstaltungen sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich. Sie erfolgen im Einvernehmen mit der vorgesetzten Stelle.

3 Bei Abmeldung bzw. Nichtteilnahme einer angemeldeten Mitarbeiterin oder eines angemeldeten Mitarbeiters stellt das Personalamt der betroffenen Organisationseinheit die folgenden Annullierungskosten in Rechnung,

a Abmeldung bis vier Wochen vor Kursbeginn: keine Kosten,

b Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn: 50 Prozent der Kurskosten;

c Abmeldung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn oder Nichtteilnahme am Kurs: 100 Prozent der Kurskosten.

4 Die Organisationseinheiten sind befugt, Annullierungskosten gemäss Absatz 3 den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Rechnung zu stellen.

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