Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 175a        Erfassung der Beiträge an die Aus- und Weiterbildung

1 Dem Personalamt bzw. der zuständigen Gehaltsverarbeitungsstelle werden Beiträge an externe Aus- und Weiterbildungen einschliesslich Spesen und Umschulungskosten individuell gemäss den massgeblichen steuerrechtlichen Vorgaben und unabhängig von der Beitragshöhe gemeldet. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt über das Personalinformationssystem direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

2 Von der Meldepflicht gemäss Absatz 1 ausgenommen sind

a Beiträge, die direkt an Dritte bezahlt werden, sofern die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist;

b Beiträge für interne Weiterbildungen gemäss Kursangebot des Personalamts, die von der jeweiligen Organisationseinheit an das Personalamt bezahlt werden.

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