PV Art. 177 Ausfertigung und Einreichung der Verpflichtung
1 Die Antrag stellende Organisationseinheit fertigt den Vertrag über die Gewährung eines Beitrags und von Urlaub sowie über die Rückerstattungsverpflichtung aus und leitet eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags an das Personalamt weiter.
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