Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 184        Grundsatz

1 Die Finanzdirektion schliesst zur Durchführung der obligatorischen Unfallversicherung des Kantonspersonals einen Vertrag mit einem anerkannten Versicherer ab, soweit das Personal nicht der Versicherung durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt unterliegt.

2 Zur Ergänzung der obligatorischen Unfallversicherung schliesst die Finanzdirektion eine UVG-Zusatzversicherung ab.

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