Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 185        Prämienfinanzierung

1 Der Kanton übernimmt die ganze Prämie für die Berufsunfallversicherung sowie insgesamt die Hälfte der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung.

2 Die andere Hälfte der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei wird ein vom Personalamt festgesetzter Einheitssatz angewendet.

3 Bei den Lernenden übernimmt der Kanton die ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung.

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