PV Art. 185 Prämienfinanzierung
1 Der Kanton übernimmt die ganze Prämie für die Berufsunfallversicherung sowie insgesamt die Hälfte der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung.
2 Die andere Hälfte der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei wird ein vom Personalamt festgesetzter Einheitssatz angewendet.
3 Bei den Lernenden übernimmt der Kanton die ganze Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung und für die UVG-Zusatzversicherung.
This page has no comments.
Kommentare