PV Art. 186 Berechnungsgrundlage
1 Als massgebendes Gehalt zur Berechnung der vom Personal zu übernehmenden Prämie gilt für die Nichtberufsunfallversicherung das AHVpflichtige Gehalt, höchstens jedoch der UVG-Höchstlohn.
2 Für die Zusatzversicherung gilt das AHV-pflichtige Gehalt, ungeachtet des UVG-Höchstlohns.
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