Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 193        Wert der Dienstwohnungen

1 Der Wert der Dienstwohnungen wird aufgrund der Bewertungsprotokolle der Steuerverwaltung und eines Mietwertfaktors durch das Amt für Grundstücke und Gebäude festgelegt. Der Dienstwohnungswert ohne Nebenkosten soll in der Regel 25 Prozent des monatlichen Bruttogehalts des Dienstwohnungsbenützenden auf der Grundlage eines vollen Beschäftigungsgrads nicht übersteigen.

2 Der Wert der Dienstwohnungen wird vom Gehalt in Abzug gebracht.

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