Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 197        Gesuch um Neueinreihung

1 Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Ansicht, sie oder er sei unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Belastungen nicht in der richtigen Funktion eingereiht, kann sie oder er auf dem Dienstweg bei der Bewertungskommission ein begründetes Gesuch um Einreihung in eine andere Funktion von Anhang 1 stellen.

2 Die Direktion, die Staatskanzlei oder die Justizverwaltungsleitung leitet das Gesuch, ergänzt durch ihre Stellungnahme, an die Bewertungskommission weiter.

3 Die Bewertungskommission beurteilt das Neueinreihungsgesuch und teilt der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller das kurz begründete Ergebnis mit.

4 Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat danach die Möglichkeit, zum Neueinreihungsgesuch eine Verfügung des Personalamts gemäss Artikel 107 Absatz 2 Buchstabe a PG zu verlangen.

5 … *

6 … *

7 … *


* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2976

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