PV Art. 207 Dienstweg
1 Wo nichts anderes bestimmt ist, hat der Verkehr zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Ämtern und den Direktionen und der Staatskanzlei auf dem Dienstweg zu erfolgen. In Personalfragen können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt an die Personaldienste der Direktionen, der Staatskanzlei, der selbstständigen Organisationseinheiten und der Ämter wenden.
This page has no comments.
Kommentare