Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. 210        Streitigkeiten über den individuellen Gehaltsaufstieg

1 Sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Entscheid über die Bemessung von Gehaltsstufen nach Artikel 45 nicht einverstanden, können sie innert dreissig Tagen seit Bereitstellung der Gehaltsabrechnung auf dem Personalinformationssystem oder postalischer Zustellung ein Begehren um Erlass einer Verfügung bei ihrer Anstellungsbehörde stellen.

2 Bevor die Betroffenen das Begehren einreichen, ersuchen sie um eine persönliche Aussprache mit der vorgesetzten Person.

3 Das Begehren um Erlass einer Verfügung nach Absatz 1 ist schriftlich einzureichen und zu begründen.

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