PV Art. 217 Ferienanspruch für dienstfreie Tage
1 Der nach Artikel 144 Absatz 1 um zwei Tage erhöhte Ferienanspruch tritt ab 1. Januar 2006 in Kraft.
2 Arbeitsfreie Tage, die auf ein Wochenende fallen, werden bis zum 31. Dezember 2005 gemäss Rundschreiben des Personalamts kompensiert.
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