Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. T3-1        

1 Die auf den Langzeitkonti 125 Tage übersteigenden Zeitguthaben sind innert drei Jahren durch Kompensation abzubauen oder finanziell abzugelten. Dasselbe gilt für die Jahresarbeitszeitguthaben, die am 1. Januar 2013 100 Stunden überschreiten. Die Kompensation wird mit der oder dem Vorgesetzten einvernehmlich geplant und erfordert deren bzw. dessen Zustimmung. Massgebend sind dabei auch die dienstlichen Bedürfnisse. Eine finanzielle Abgeltung kann auf Wunsch gestaffelt erfolgen. Absatz 2 bleibt vorbehalten.

2 Überdies können in einer Einmalaktion die per 1. Januar 2013 bestehenden LZK-Guthaben bis zu 125 Tagen auf Gesuch der Betroffenen innert drei Jahren ebenfalls finanziell bis zu einem Mindestsaldo von 25 Tagen abgegolten werden. Die finanzielle Abgeltung kann auf Wunsch gestaffelt erfolgen.

3 Das Personalamt regelt die einheitliche administrative Abwicklung mit Weisung.

Kommentare

This page has no comments.