Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. T4-1        

1 LZK-Guthaben von mehr als 50 Tagen sind bis zum 31. Dezember 2019 durch Kompensation abzubauen oder finanziell abzugelten. Die Kompensation der Guthaben bzw. deren finanzielle Abgeltung erfolgen in Absprache und mit Zustimmung der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher oder der ermächtigten Stelle.

2 Zudem können innert derselben Übergangsfrist einmalig und auf Gesuch der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters hin LZK-Guthaben von 50 oder weniger Tagen in Absprache und mit Zustimmung der Amtsvorsteherin oder dem Amtsvorsteher bis zu einem Mindestsaldo von 20 Tagen ausbezahlt werden.

3 Die Auszahlung der LZK-Guthaben kann in Absprache mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gestaffelt erfolgen.

4 Das Personalamt regelt die einheitliche administrative Abwicklung mit Weisung.

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