Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

PV Art. T5-1        

1 Die Überführung der bisherigen Gehaltsstufe in die Gehaltsstufe der neuen Gehaltstabelle erfolgt in die im Vergleich zur bisherigen Bruttobesoldung frankenmässig gleiche oder nächsthöhere Gehaltsstufe.

2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vor der Überführung in einer der folgenden Gehaltsstufen eingestuft sind, können nach der Überführung zusätzliche Gehaltsstufen nach der neuen Gehaltstabelle wie folgt angerechnet werden:

a 53. bis 57. Gehaltsstufe je eine zusätzliche Gehaltsstufe,

b 58. bis 63. Gehaltsstufe je zwei zusätzliche Gehaltsstufen,

c 64. bis 70. Gehaltsstufe je drei zusätzliche Gehaltsstufen,

d 71. bis 74. Gehaltsstufe je zwei zusätzliche Gehaltsstufen,

e 75. bis 78. Gehaltsstufe je eine zusätzliche Gehaltsstufe.

3 Die Anrechnung dieser Gehaltsstufen erfolgt einmalig im Zeitpunkt der Überführung.

4 Das Personalamt regelt die einheitliche administrative Abwicklung mit Weisung.

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