Wartungsarbeiten am 13.06.2024 von 10.00 - 16.00 Uhr - Travaux de maintenance le 13.06.2024 de 10h00 à 16h00

LAV Art. 1        Geltungsbereich

1 Diese Verordnung gilt für Personen, die dem LAG unterstellt sind.

2 Sie gilt auch für

a Fachreferentinnen und Fachreferenten,

b Klassenhilfen und

c Personen, die Spezialaufgaben im Interesse der Schule wahrnehmen.

3 Die Bildungs- und Kulturdirektion entscheidet, ob einzelne Stellen für unterrichtsbegleitendes Personal der Lehreranstellungs- oder der Personalgesetzgebung unterstehen.

4 Für die der Lehreranstellungsgesetzgebung unterstellten unterrichtsbegleitenden Personen kann in der Anstellungsverfügung festgelegt werden, dass bezüglich Arbeitszeit, Ferienregelung und Kündigungsfristen die Bestimmungen der Personalgesetzgebung gelten.

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