LAV Art. 1a Abweichende Bestimmungen für einzelne Schulen
1 Die Anstellungsverhältnisse des Inforama sind der Personalgesetzgebung des Kantons unterstellt.
2 Die Anstellungsverhältnisse der Höheren Fachschule für Holz in Biel sind der Personalgesetzgebung des Kantons unterstellt, soweit nicht die besonderen Bestimmungen der Fachhochschulgesetzgebung des Kantons Anwendung finden.
3 Die Anstellungsverhältnisse an folgenden vom Kanton subventionierten Berufsfachschulen sind dem Privatrecht unterstellt, wobei die Anstellungsbedingungen in einem vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu genehmigenden Reglement festzuhalten sind:
a Gartenbauschule Hünibach und
b Berufsfachschule für medizinische Assistenzberufe be-med AG.
This page has no comments.
Kommentare