Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 2        Zuständigkeiten der Behörden

1 Soweit diese Verordnung auf Schulen angewendet wird, die nicht der Bildungs- und Kulturdirektion unterstehen, kann die zuständige Direktion abweichende Bestimmungen über die Zuständigkeiten erlassen.

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