LAV Art. 12 Meldung
1 Die Anstellungsbehörde der Lehrkräfte meldet eine voraussichtliche Reorganisation
a für die Volksschule dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung,
b für die Schulen der Sekundarstufe II und die höheren Fachschulen dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
2 Die Meldung umfasst
a diejenigen Lehrkräfte, die voraussichtlich von einer Auflösung ihres Anstellungsverhältnisses infolge einer Reorganisation betroffen sind,
b die Anzahl der voraussichtlich zu kündigenden Beschäftigungsgradprozente jeder Lehrkraft und
c die Umstände der Reorganisation.
3 Die Meldung erfolgt spätestens zwölf Monate vor der voraussichtlichen Auflösung der Anstellungsverhältnisse.
This page has no comments.
Kommentare