LAV Art. 17 Stellenvermittlung
1 Das Generalsekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion führt die Stellenvermittlung.
2 Es kann die Aufgaben der Stellenvermittlung an eine Dienststelle delegieren, soweit keine Verfügungsbefugnisse damit verbunden sind.
3 … *
* Dieser Inhalt wurde aufgehoben. Weitere Informationen finden Sie in der Änderungstabelle unter https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2476
This page has no comments.
Kommentare