Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 18        Flankierende Massnahmen

1 Das Generalsekretariat der Bildungs- und Kulturdirektion kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Amt zur Erhöhung der Arbeitsmarktfähigkeit auf Gesuch der von der Reorganisation betroffenen Lehrkraft hin die ganze oder teilweise Finanzierung einer Weiterbildung bewilligen.

2 Es kann Dritte mit der Organisation von Bewerbungstrainings sowie von Gruppen- oder Einzeloutplacements beauftragen.

3 Bei Bedarf können weitere flankierende Massnahmen bewilligt werden.

4 Die Bildungs- und Kulturdirektion regelt das Nähere durch Verordnung.

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