Wartungsarbeiten am 08.04.2024 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr - Travaux de maintenance le 08.04.2024 de 17h00 à 19h00

LAV Art. 31        ...

1 Eine abgeschlossene qualifizierte Zusatzausbildung kann durch die Anrechnung von Gehaltsstufen berücksichtigt werden, sofern sie für die Ausübung der Funktion direkt umgesetzt werden kann. In diesem Fall reicht die Lehrkraft ein begründetes Gesuch ein.

2 Sofern das Gesuch gutgeheissen wird, werden zusätzliche Gehaltsstufen auf denjenigen Monat hin angerechnet, der dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung folgt.

3 Über die Anrechnung zusätzlicher Gehaltsstufen entscheidet

a für die Lehrkräfte und Schulleitungen der Sekundarstufe II und der höheren Fachschulen die gemäss Artikel 28 Absatz 1 und 2 für die Einstufung zuständige Stelle mit Zustimmung der Abteilung Personaldienstleistungen des Amtes für zentrale Dienste der Bildungs- und Kulturdirektion,

b für die übrigen Lehrkräfte die Abteilung Personaldienstleistungen des Amtes für zentrale Dienste der Bildungs- und Kulturdirektion nach Anhören des zuständigen Amtes.

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